Marl Aktuell - Sonntagsblatt vom 12.05.2012 - Höllenqualen bei Kaiserschnitt ohne Betäubung

Narkose wirkte nicht. Patientenanwalt Stefan Hermann setzt Schmerzensgeld durch

Herten/Marl. Das erst Kind, ein Sohn. Sehnsüchtig und mit großer Freude erwarteten Christina S. und ihr Ehemann die Geburt. Doch dann wurde im Krankenhaus festgestellt, dass immer häufiger die Herztöne ausblieben. Klare Sache, die Geburt musste sofort eingeleitet werden.

Daher erhielt Christina S. zwei Tage lang ein Mittel, das zum Einsatz der Wehen führen sollte. Ohne Erfolg. Also entschieden die behandelnden Ärzte am 18. März letzten Jahres, einen Kaiserschnitt durchzuführen. Hierfür erhielt Christina S. eine PDA, eine Rückenmarksnarkose. „Meine Frau zitterte am ganzen Körper und wimmerte. Mir war sofort klar, dass die Narkose nicht wirkte“, erinnert sich der Ehemann. Sofort alarmierte er die Ärzte. Doch diese meinten nur, man könne nichts machen, da es sich um Phantomschmerzen handele. „Doch ich spürte einen stechenden, kaum auszuhaltenden Schmerz, als mir ein Katheter gelegt wurde“, berichtet die Mutter, noch immer sichtlich geschockt.

Für den Fall, dass die PDA nicht wirken würde, war vereinbart, eine Vollnarkose zu geben. Doch diese erhielt sie nicht. Die Operation wurde ohne jegliche wirksame Betäubung durchgeführt. „Ich möchte mir gar nicht vorstellen, welche unsagbaren Schmerzen meine Mandantin erlitten hat“, so der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46), der sich nun der Sache angenommen hat. Es sei schlichtweg unverantwortlich gewesen, ohne Rücksprache mit der Narkoseärztin  die Schmerzen einzustufen. Er fordert daher von den Ärzten 52.500 Euro Schmerzensgeld. Außerdem sollen die Ärzte alle zukünftigen Schäden ausgleichen. Denn auf Grund dieses schrecklichen Erlebnisses hat sich bei seiner Mandantin eine Posttraumatische Belastungsstörung eingestellt. Denn obwohl schließlich die Narkoseärztin bemerkte, dass die Narkose nicht wirkte und den Operateur anschrie aufzuhören, operierte dieser einfach weiter. Ihr Ehemann wurde aus dem Kreißsaal gebracht und musste bange Stunde durchleben, bis er wusste, dass seine Frau und sein Sohn überlebt hatten.

Die mangelnde Kommunikation der Ärzte untereinander wollten diese damit entschuldigen, dass das OP-Tuch „zu hoch gehangen“ habe. „Indiskutabel“, so Patientenanwalt Hermann. Immerhin hat die Haftpflichtversicherung den Anspruch dem Grund anerkannt. Jetzt wird über die Höhe verhandelt. „Mit Herrn Hermann auf unserer Seite werden wir eine angemessene Entschädigung erhalten“, sind sich die jungen Eltern sicher. Das Wichtigste: Ihrem Sohn geht es gut.

Auf einen Blick vom 10.05.2012 - Krankenhaus zahlt Witwe 75.000 Euro Entschädigung

Beate Solf (70) ist wirklich eine tapfere Frau! Was hat sie nicht alles verkraften müssen: den Tod ihres Mannes, die Trauer - und dazu noch den jahrelangen Kampf um Gerechtigkeit. Doch am Ende hat sie hat sie nun mithilfe von auf einen Blick zumindest eine kleine Genugtuung erfahren.

Es war so bitter: 44 Jahre waren Beate und Franz Solf (†66) aus Wesel (NRW) verheiratet, freuten sich auf einen schönen Lebensabend. Doch nach einer Herzattacke kam Franz Solf ins Krankenhaus, wo er eines Nachts hilflos und verwirrt aufwachte. Im Schlafanzug irrte er durch die Gänge, wollte nach Hause. Eine Krankenschwester brachte ihn zurück in sein Zimmer.

„Dort wollte sie ihm zeigen, dass es draußen nass und kalt war und er deswegen nicht nach Hause könne“, erzählt Beate Solf. „Obwohl er aufgeregt und desorientiert war, öffnete sie ihm ein Fenster. Er kletterte unter ihren Augen auf die Fensterbank und stürzte in die Tiefe. Eine Stunde später starb mein Mann an seinen Verletzungen.“

Beate Solf verklagte die Klinik, doch die zog das Entschädigungsverfahren über Jahre in die Länge. Erst als auf einen Blick über den Tod des Rentners berichtete und in der Klinik nachfragte, warum man die Sache immer wieder hinauszögerte, kam Bewegung in den Fall. Das Krankenhaus stimmte schließlich einem Vergleich zu: Die Witwe bekam 75 000 Euro Entschädigung zugesprochen. „Dies ist richtungsweisend und stärkt die Rechte von Angehörigen“, erklärt Patientenanwalt Stefan Hermann (46).

Beate Solf ist froh, dass sie mehr als sechs Jahre nach dem Tod ihres Mannes doch noch zu ihrem Recht kam. Sie hat zwei behinderte Söhne (45 und 48), um die sie sich kümmern muss. Erleichtert sagt sie: „Wenn ich einmal nicht mehr bin, sind die Kinder zumindest finanziell abgesichert.“       

Marl Aktuell - Sonntagsblatt vom 21.04.2012 - Apothekerin verätzt Kinderpopo

7.500 Euro Schmerzensgeld. Über Art der Anwendung von Arzneimitteln ist aufzuklären

Oer-Erkenschwick/ Marl. Der arme kleine Joshua. Als sich im Jahre 2010 bei dem damals Zweijährigen ein unangenehmer Windelausschlag einstellte, verschrieb ihm der Arzt Kaliumpermanganat. Seine Mutter erhielt das Produkt in der Apotheke unverdünnt als Granulat. „Weil mir in der Apotheke keiner gesagt hat, wie mit dem Granulat umzugehen habe, habe ich es mit einem Wattestäbchen aufgetragen“, erklärt die junge Mutter, die ihrem Sohn doch nur helfen wollte. Schon nach kurzer Zeit begann Joshua schrecklich an zu Weinen und zu Schreien. Das Granulat hatte seinen Kinderpopo und den gesamten Intimbereich verätzt.

Wie die Mutter erst später erfuhr, hätte sie das Granulat mit Wasser verdünnen müssen, auf keinen Fall unverdünnt auftragen dürfen. Joshua musste sofort als Notfall in der Kinderklinik Datteln und später in verschiedenen Krankenhäusern versorgt werden. Selbst die Vergiftungszentrale in Bonn wurde zu Rate gezogen. „Zu diesen schrecklichen Verätzungen ist es nur gekommen, weil die Apothekerin die Mutter nicht richtig aufgeklärt hat“, meint der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46, Marl). Die Apothekerin ist sich aber keiner Schuld bewusst, habe sie sich doch an das Rezept gehalten, in dem kein Mischungsverhältnis ausgewiesen war.

Doch so einfach sei das nicht, erklärt der Patientenanwalt. „Die Aushändigung des unverdünnten, hoch ätzenden Granulats war grob fehlerhaft, auch wenn der behandelnde Arzt das Mischungsverhältnis nicht im Rezept aufgenommen hatte“. Nun gab ihm das Landgericht Bochum Recht (6 O 284/10). Da das Kaliumpermanganat als Arzneimittel abgegeben wurde, mussten auch zwingend die Regeln der Apothekenbetriebsordnung eingehalten werden. Danach hätte auf dem Gefäß, in dem sich das Granulat befand, die Art der Anwendung gekennzeichnet sein müssen. Außerdem muss über die Art der Anwendung aufgeklärt werden.

Da dies nicht der Fall war, verurteilte das Landgericht Bochum die Apothekerin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 7.500,- €. Außerdem sie jeglichen noch nicht vorhersehbaren Schaden ersetzen. Doch das ist Hermann nicht genug. Er hat Berufung eingelegt und weitere 17.500,- € gefordert. Denn der Grad des Verschuldens und die Stärke der Beeinträchtigung müssten sich deutlicher im Schmerzensgeld niederschlagen „Da die Apothekerin keine Anschlussberufung eingelegt hat, kann das Gericht den bislang ausgeurteilten Betrag nicht mehr aufheben, sondern das Urteil nur nach oben korrigieren. Wir können also nicht verlieren“, erklärt der Spezialist für Schmerzensgeldfragen. Die Eltern des kleinen Joshua sind bereits jetzt glücklich, dass ihr Sohn Recht bekommen hat.
 

Meerbuscher Nachrichten vom 18.04.2012 - 16 Millionen Euro für einen falschen Not-Kaiserschnitt

Die in Meerbusch lebende Muna Abdi kämpft für das Wohl ihres Sohnes. Wegen einem fehlerhaften Not-Kaiserschnitt ist der heute 14-jährige Abschir Abdi schwerstbehindert.

Meerbusch. Eigentlich sollte die Geburt eines Kindes immer ein erfreuliches Ereignis sein. Doch im Falle von Muna Abdi aus Meerbusch war es leider anders. Eine Notoperation mit Kaiserschnitt sollte das Leben ihres Sohnes für immer verändern. Am 20. Juli 1997 kam Abschir Abdi im St. Josefhopsital in Uerdingen zu Welt. Doch etwas lief schief während der OP - das Gehirn des Säuglings bekam zu lange keinen oder nur unzureichend Sauerstoff. Das Ergebnis war verheerend: Der heute 14-jährige ist seit seiner Geburt schwerstbehindert. Eine Lebenslange Aufgabe für die Mutter.

Die Mutter verklagt das Krankenhaus, das damals noch unter Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Uerdingen stand und heute der Franziskus-Stiftung untersteht. Dass die OP 14 Minuten länger dauerte als der Standard vorschreibt, das sah auch in zweiter Instanz 2009 das Oberlandesgericht in Düsseldorf so und gab der Meerbuscherin recht.

Doch was jetzt folgte war ein langer Kampf um viel Geld. Es geht um Millionen. „Und dieser Kampf ist noch lange nicht ausgefochten, doch wir sind auf einem guten Weg“, sagt Rechtsanwältin Sabrina Diehl, die zusammen mit Fachanwalt Stefan Hermann (die Kanzlei sitzt in Marl) die Meerbuscherin vertritt. War die Versicherung anfänglich noch zögerlich mit ihren Zahlungen, sind mittlerweile bereits über eine Millionen gezahlt worden. Doch das reicht nicht aus, denn diese Summe war lediglich der nun ausgeglichen sei. „Wir gehen davon aus, dass die Betreuung von Abschir monatlich knappe 20.000 Euro betragen wird“, so die Fachanwältin weiter. Da auch Abschirs Mutter Muna durch eine schwere Operation nicht mehr in der Lage ist, ihren Sohn in vollem Umfang zu pflegen, ist sie auf Unterstützung durch Fachpflegekräfte für ihren Sohn angewiesen.  „Wenn sich die Situation nicht ändert - wovon wir ausgehen - reden wir hier von einer Summe, die sich auf stolze 16. Millionen Euro belaufen könnte“, erklärt die Anwältin weiter.

Da die Ärzte Abschir eine normale Lebenserwartung bescheinigen, wird er entsprechend eine lebenslange Betreuung haben müssen - und um nichts anderes geht es, um ein entsprechend würdiges Leben für einen 14-jährigen Jungen. Das kostet Geld, viel Geld - für einen Fehler, den die Mutter nicht verursacht hat und den Mutter und Sohn mit einem hohen Preis bezahlen müssen. Darum kämpfen die Mutter und Ihre Anwälte - für ihr Recht und für Abschir.

Bild.de vom 19.04.2012 - Rabiater Orthopäde renkt Nacken ein – Schlaganfall!

Jetzt klagt Svenja (31) auf 50 000 Euro Schmerzensgeld

Rabiater Orthopäde renkt Nacken ein – Schlaganfall!

Essen Svenja (31) sitzt beim Orthopäden. Wegen Nackenschmerzen. Die Tür geht auf; der Arzt kommt rein. Plötzlich macht es „Krick! Krack!“. Ohne Vorwarnung renkt der Mediziner hinterrücks ihren Nacken ein. Sie war geschockt. Zehn Tage nach der rabiaten Einrenk-Prozedur erlitt sie einen Schlaganfall!

Ihre Geschichte klingt unglaublich, aber sie ist wahr: Svenja paukte für ihr Examen an der Uni Bonn (Sozialmanagement), klagte über Nackenprobleme. Nach der erfolgreichen Prüfung ging sie im Ruhrgebiet zu einem Orthopäden. Dort geschah das Unfassbare:

„Ohne was zu sagen nahm der meinen Kopf und riss ihn herum. Einfach so. Es krachte. Ich dachte noch, was ist das denn für ein Vollidiot.“ Seine Begründung: Er würde das immer so überraschend machen, weil die Patienten sonst nicht locker wären beim Einrenken der Halswirbel...Keine zwei Wochen später brach Svenja nach einer Bootstour an einem heißen Tag zusammen. Die Diagnose der Rettungssanitäter: zu wenig getrunken, Dehydrierung. Nach einer Infusion wurde sie nach Hause geschickt. Ein krasser Fehler.
Damit begann eine Ärzte-Odyssee.Einen Tag nach dem Kollaps im August 2009 bekam sie in einem Essener Krankenhaus drei Spritzen gegen die Schmerzen. Wieder schickte man sie nach Hause. Ihre Hausärztin stellte dann zu hohen Blutdruck fest, verschrieb Betablocker, überwies sie an HNO-Arzt und Neurologe. Bei zwei Praxen wurde sie abgewiesen. Zu voll.

Svenja zu BILD.de: „Ich konnte kaum noch laufen, lag eine Woche in der Ecke rum. Dann schleppte ich mich in ein anderes Krankenhaus. Ich torkelte da rein, heulte ohne Ende.“

Die Klinik-Ärzte nahmen sich ihrer an – und machten zunächst einen Schwangerschaftstest. Zur Sicherheit wurde sie aber noch in eine MRT-Röhre zur Kernspinuntersuchung geschoben. Svenja: „Plötzlich sprang der Arzt am Monitor auf. Er sah weiße Flecken im Gehirnbild.“ Fehlende Durchblutung. Die Schock-Diagnose: SCHLAGANFALL!

Svenja hatte schon überlegt, wie sie ihrem Freund die Schwangerschaft erklärt. Doch dann kam sie als Notfall in die renommierte Spezialabteilung der Uniklinik Essen. Eine Woche nach dem Zusammenbruch konnte ihr dank der richtigen Diagnose endlich richtig geholfen werden...

So kam heraus: Bei der krassen Einrenk-Aktion war Svenjas linke Halsarterie verletzt worden. Es bildete sich ein Blutgerinnsel. Der Klumpen setzte sich wie ein Pfropfen in der Ader fest, verstopfte sie – und löste zehn Tage später den Schlaganfall aus. Svenja zu BILD.de: „Mir war schwindelig. Ich war wie dauerbetrunken, litt unter Aufmerksamkeitsstörungen, fühlte mich wie in Watte gepackt.“
Die Hirninfarkt-Patientin wurde sechs Monate krank geschrieben, kam in die Reha. Ihr Freund verließ sie, andere Bekannte gingen auf Distanz, weil sie mit der Erkrankung von Svenja nicht klar kamen. Auch ihren Job verlor sie, weil sie kein Auto mehr fahren durfte. Das Fußballspielen wurde ihr verboten, auch Achterbahnfahren auf der Kirmes. „Mein Leben wurde mit dem Schlaganfall komplett durcheinander gewirbelt.“ Aber Svenja kämpfte sich wieder raus. Sie schreibt gerade ihre Doktorarbeit. Hat das Joggen und die Fotografie als Hobbys entdeckt. Sie spielt Gitarre. Macht sich für andere Schlaganfall-Opfer stark: „Ich habe gelernt, dass das Leben von einer Sekunde auf die andere auf den Kopf gestellt werden kann. Ich genieße jetzt jeden Tag.“

Jetzt hat Svenja den Orthopäden verklagt. Sie hatte einfach nur Riesenglück, dass sie ohne Lähmungen davon kam, nicht ins Koma fiel, erklärt Patienten-Anwältin Sabrina Diehl (30) aus Marl: „Was der Orthopäde sich da geleistet hat, ist unfassbar. Wir fordern 50 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz.“

Und wie verteidigt sich der Arzt: „Leider kann ich aus versicherungstechnischen Gründen keine Auskunft zum konkreten Sachverhalt geben.“ Er sieht seinerseits aber „kein schuldhaftes Verhalten“.
Das Urteil werden nun Gutachter und die Justiz fällen müssen...

Bild.de vom 03.04.2012 - Nach Knie-OP an den Rollstuhl gefesselt

Nach einem Eingriff am gesunden Bein kann Maja nicht mehr laufen

Badminton, Inline-Skating, Joggen, Radfahren, Pilates: Das waren die Hobbys von Maja S. (28) aus Bochum. Jetzt sitzt sie im Rollstuhl.

"Ein Arzt hatte neben ihrem kaputten linken auch das gesunde rechte Knie aufgeschlitzt und eine Sehne entnommen. „Ohne mich zu fragen!“, sagt Maja.

Ein unfassbarer Ärztepfusch-Vorwurf, der vor Gericht landete.

Warum genau Maja nun nicht mehr laufen kann, ist medizinisch nicht geklärt. Die Rollstuhlfrau aus Bochum selbst sagt: „Mein linkes Bein ist taub, nicht mehr funktionstüchtig. Die Muskulatur spannt sich nicht an. Es fühlt sich an wie eine taube Backe nach dem Zahnarztbesuch. Ich kann so nicht laufen, bin zu Hause eingesperrt.“

WIE KAM ES ZU DER SCHICKSALSHAFTEN OP?
Maja ist Physio-Therapeutin. Bei einer Gehübung fing sie eine übergewichtige Patientin auf, die sich in einen Rollstuhl setzen wollte, dabei aber nach hinten kippte. Bei der Rettungsaktion verdrehte sich Maja das linke Knie. Sofort hatte sie starke, stechende Schmerzen. „Das war so, als hätte mir jemand ein Messer da rein gestoßen..."

Das Knie schlackerte, Maja arbeitete aber weiter. Mit Krücken humpelte sie nach Hause. Das Gelenk schwoll an, wurde grün und blau, tat höllisch weh – trotz Salbe und Lymphdrainage. Als Maja es nach ein paar Tagen nicht mehr aushielt, ging sie zum Arzt. Diagnose: Kreuzbandriss! Eine typische Sportler-Verletzung, die aber schon lange erfolgreich operiert werden kann. Die Knie-Experten eines Bochumer Krankenhauses entschieden sich zu einer Kreuzband-OP unter Vollnarkose.

Nach der OP dann der Schock: Das kaputte linke Knie tat kaum noch weh. Aber das rechte!
Die Patientin: „Da dachte ich erst, die hätten die Knie vertauscht..." Ängstlich fragte sie die Ärzte. Die Antwort: Kurzfristig habe man sich entschlossen, eine Ersatzsehne aus dem gesunden rechten Knie zu entnehmen. Die Begründung: Das Sehnenmaterial im linken Gelenk sei nicht gut genug gewesen. Normaler Vorgang oder Ärzte-Pfusch?

Das Krankenhaus zu BILD.de: „Hier ist kein Fehler passiert. Die OP verlief einwandfrei. Ob ein Aufklärungsfehler vorliegt, muss ein Gericht klären.“

Nach der OP, sagt Maja, wurden die Schmerzen im zuvor gesunden Bein immer schlimmer, trotz starker Medikamente wie Tavor, Targin und Diazepam. „Man sagte mir nur, ich solle nicht so rumjammern. Ich würde Schmerzmittel kriegen wie ein Elefant und stelle mich schlimmer an als eine 80-jährige Hüft-Patientin...“

Majas Rechtsanwalt Stefan Hermann (46, Medizinrechts-Experte) spricht von einer Nervenschädigung bei der OP, sagte BILD.de: „Es entsprach nicht ihrem Willen, das rechte – völlig gesunde – Kniegelenk zu operieren. Das war eine vorsätzliche Körperverletzung. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wurde auf das Gröbste verletzt!“

Ein Jahr ist der Kreuzbandriss nun her. Maja: „Ich ging auf zwei Beinen ins Krankenhaus. Jetzt sitze ich im Rollstuhl. Das ist ein Albtraum!"

Warum genau Maja zur Rollstuhlfrau wurde, ist noch ein Rätsel. OP-Pfusch? Nerv-Schädigung? Oder ein Psycho-Schock?

BILD.de fragte Sportmediziner Dr. Roland Kretsch (50) nach den möglichen Gründen. Kretsch spricht von einem „rätselhaften Fall“. Aber: Medizinisch sei „alles möglich“. Besonders schlimm: „Mit jedem Tag im Rollstuhl bauen Muskeln und Gelenke mehr und mehr ab.“

Psychologe Christian Lüdke (51) schließt psychische Gründe für die Lähmung nicht aus: „Es gibt tatsächlich Fälle von Schock-Lähmungen als psychogene Störungen. Die können auch monatelang anhalten. Nach einem Jahr spricht aber einiges für andere, tiefer liegende Gründe, die nach der Knie-OP zur völligen Erstarrung geführt haben können.“

Majas Alltag seit fast sieben Monaten: keine Arbeit, Krücken, Rollstuhl, immer fremde Hilfe, kein Sport mehr, eingeschränktes Sex-Leben mit ihrem Freund (zehn Jahre zusammen) wegen der Bein-Taubheit. Ihr Anwalt: „Wir klagen auf 150 000 Euro Schmerzensgeld plus Schadenersatz.“

Das Krankenhaus zu BILD.de: „Wir sehen einem Prozess gelassen entgegen.“

Jetzt wird das Landgericht Bochum den rätselhaften Rollstuhl-Fall entscheiden müssen.

Ärztepfusch – ein Dauerthema. In Deutschland sind den aktuellsten Zahlen zufolge allein 2010 mehr als 1700 Menschen durch Behandlungsfehler oder mangelhafte Medizinprodukte ums Leben gekommen. Andere Schätzungen gehen sogar von jährlich rund 17000 Todesopfern aus.

Marl Aktuell - Sonntagsblatt vom 24.03.2012 - Aus dem Krankenhaus in den Tod gestürzt

Witwe erhält 75.000 Euro. Neu: Schmerzensgeld auchfür Angehörige

Voerde/ Wesel/ Marl. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro bekommt eine Witwe, deren Mann verwirrt aus dem Fenster eines Krankenhauses in den Tod gesprungen war. Eine noch seltene Entscheidung, die der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (46) jetzt vor dem Landgericht Duisburg durchsetzen konnte. Denn während es nahezu überall in Europa ein solches Angehörigenschmerzensgeld gibt, ist es in Deutschland noch umstritten.  Was war geschehen?

Im November 2005 stürzte der Duisburger mit dem Fahrrad, schlug mit dem Kopf auf und erlitt eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Diese führte zu Verwirrtheitszuständen und Desorientierung, so dass er in einem Weseler Krankenhaus unter besonderer Beobachtung stand. Als er in einem Anfall starker Verwirrtheit lautstark verlangte, ihn nach Hause zu lassen, öffnete eine Stationsschwester ein Fenster, um ihn zu „überzeugen“, dass das Wetter viel zu schlecht sei, um nach draußen zu gehen. „Als mein Mann das geöffnete Fenster sah, dachte er wohl, er solle dort heraus“, erinnert sich fassungslos die Witwe. Denn der stieg auf einen Stuhl, dann auf einen Tisch und schließlich auf den Fenstersims. Von dort stürzte er acht Meter in die Tiefe, kopfüber in eine Baugrube und verstarb (das SONNTAGSBLATT berichtete).

„Da er sofort tot war, konnte für ihn nur ein geringes Schmerzensgeld beansprucht werden. Der Löwenanteil des durchgesetzten Betrages entfällt daher auf die Ansprüche der Witwe“, erklärt Hermann. Dies sei ein großer Schritt in eine gerechte Entschädigungspraxis, ist der Patientenanwalt überzeugt. „Auch wenn das Geld meinen Mann nicht wieder lebendig macht, so zeigt es doch, dass mein eigenes Leid berücksichtigt wurde“, so die Witwe. Ein Lichtblick für alle, denen ein geliebter Mensch genommen wird.

Bild.de vom 21.03.2012 - Krankenschwester lässt Patienten aus Fenster fallen

Jetzt bekommt die Witwe 75.000 Euro Schmerzensgeld

Voerde – Was für ein tragischer Fall: Eine Krankenschwester öffnet einem verwirrten Patienten nachts das Fenster, will ihm den Schnee zeigen. Er schubst sie zur Seite, stellt einen Stuhl auf den Tisch, klettert auf die Fensterbank und stürzt in einen Betonschacht. Tot!

Dies ist die traurige Geschichte von Patient Franz S. († 66) und der armen Krankenschwester, die den Fehler ihres Lebens machte. Franz S. hatte Herzflimmern, stürzte vom Fahrrad. Der Notarzt rettete ihm das Leben. Reanimation! Der Herz-Patient kam in eine Klinik in Wesel am Niederrhein (NRW). Sein Zustand: kritisch. Das Gehirn war zu lange ohne Sauerstoff. Hilflos war er, verwirrt. Auch, als er in jener tragischen Nacht auf den 25. November 2005 aufwachte. Er stand mit dem Schlafanzug auf dem Flur, war unruhig, tief traurig, wollte nach Hause zu seiner Ehefrau Beate (70). Die Schwester kümmerte sich liebevoll um Franz S. Sie öffnete das Fenster, wollte ihm den Schnee zeigen, damit er sich beruhigt und wegen des schlechten Wetters wieder ins Bett legt und einschläft. Doch dann geschah die Tragödie.

Als das Fenster auf war, sah Franz S. die Fluchtmöglichkeit, um endlich nach Hause zu kommen. Er kletterte auf das Sims – und stürzte von der Fensterkante ab. Die Nachtschwester wollte ihn noch fassen, aber ihre Griffe gingen ins Leere. Ihr Patient stürzte ein Stockwerk in die Tiefe, schlug in einem offenen Betonschacht auf, erlitt furchtbare Kopfverletzungen und starb eine Stunde später.

Vor dem Duisburger Landgericht lief nach dem Todessturz ein Zivilprozess an. Das Aktenzeichen: 8 O 268/10. Es ging um 180 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Jetzt endet das Verfahren mit einem Vergleich. Patienten-Anwältin Sabrina Diehl (30) aus Marl (NRW), die die Witwe vertritt, sagte BILD.de: „Das Krankenhaus und wir haben dem Vergleichsvorschlag des Gerichts rechtskräftig zugestimmt. Jetzt bekommt die Witwe 75 000 Euro für ihr Leid. Dieses Geld hilft ihr sehr.“

Damit ist der tragische Fall juristisch abgeschlossen. Und rechtlich sehr interessant. Arzthaftungs-Experte Stefan Hermann (46): „Die Witwe erhält ein Angehörigen-Schmerzensgeld. Das ist hier bemerkenswert. In anderen europäischen Ländern gibt es das schon laut Gesetz; in Deutschland aber noch nicht.“
Beate S. war der Entschluss zur Klage schwergefallen. Weil sie großes Mitleid mit der Krankenschwester hatte. „Soll ich ihr einen Vorwurf machen? Sie hat es wahrscheinlich nur gut gemeint.“
Trotzdem musste sie innerlich zerrissen vor Gericht ziehen, um für ihre Kinder sorgen zu können. Denn Sturzopfer Franz S. hinterließ ihr auch zwei behinderte Söhne. Die Witwe: „Jemand muss doch für sie sorgen, wenn auch ich nicht mehr da bin.“

Glücks Revue vom 08.03.2012 - "Sie haben mein Glück zerstört"

Nadine (24) brachte per Kaiserschnitt ihr Kind zur Welt. Alles ging gut. Aber dann spürte sie höllische Schmerzen.

Neun Monate lang hatte sie sich auf ihr Baby gefreut. Doch statt des erhofften Mutterglücks erlebte Nadine T. (24) aus Gelsenkirchen einen Albtraum. Heute fühlt sie sich um die wichtigen ersten Monate mit ihrem Baby Lukas Alexander betrogen. „Er nimmt mich noch nicht als Mutter an, weil ich in der ersten Zeit nicht bei ihm war. Ich konnte ihn nicht tragen, nicht wickeln - und was für mich besonders schlimm ist - nicht stillen!“

Ihr Mann David (24) versucht, sie zu beruhigen: „Du kannst doch nichts dafür, dass diese Krankenschwester dich so schwer verbrannt hat!“ Was war passiert? Lukas sollte am 7. Oktober 2011 im Gelsenkirchener „St. Marien-Hospital“ per Kaiserschnitt zur Welt kommen. Nadine bekam dafür eine Rückenmark-Spritze, die Entbindung verlief problemlos. Nach der Geburt wurde es Nadine kalt. „Ich bat die Schwester, meiner Frau eine Decke zu bringen, doch angeblich gab es keine. Stattdessen legte sie eine Wärmflasche mit einem dünnen Stoffbezug unter Nadines Füße.“ Das Wasser darin war kochen heiß, was Nadine aber nicht spürte. Denn durch die Rückenmark-Narkose waren ihre Nerven noch betäubt.  Erst Stunden später ließ die Wirkung der Narkose nach. Nadine: „Mein rechter Fuß tat fürchterlich weh, es brannte richtig. Ich rief die Nachtschwester. Sie gab mir ein Kühlkissen. Am nächsten Tag entdeckte ein Arzt die eitrigen Brandblasen - Verbrennungen dritten Grades bis fast auf die Knochen!“ Auch David wird den Horror so schnell nicht vergessen: „Nadine hatte höllische Schmerzen. Sie hätte unser Baby so gern gestillt, konnte es aber nicht, weil sie sehr starke Schmerzmittel nehmen musste. Zudem musste sie noch einmal in die Klinik, wo ihr Haut transplantiert wurde. Ich habe erst meinen Jahresurlaub und dann vier Wochen unbezahlten Urlaub genommen, um Lukas zu versorgen. Zum Glück hatte mein Chef Verständnis.“

Das Paar hat einen Anwalt eingeschaltet. Stefan Hermann (46) aus Marl fordert für seine Mandanten 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. „Dieser Vorgang ist ein Skandal Einer betäubten Frau gibt man doch keine Wärmflasche! Noch hat niemand die Verantwortung übernommen. Am Ende schieben die Ärzte wieder alles auf das Personal, für dessen Qualifikation angeblich niemand etwas kann.“ Nadine und David hätten zumindest eine Entschuldigung erwartet, doch darauf warten die beiden bislang vergeblich.

Auf einen Blick vom 01.03.2012 - Ein Arzt hat mein Leben verpfuscht!

Mediziner vergaß bei OP Bohrer in der Schulter von Gerhard Krebs

Sein halbes Leben lang hat Gerhard Krebs als Maurer auf dem Bau geschuftet, hat die Jahre bis zur Rente gezählt, Pläne für den Ruhestand geschmiedet. Nie hätte sich der Witwer aus Dorsten (Westfalen) vorstellen können, dass sein erhofftes Glück im Alter so einfach platzen könnte. Und doch ist genau das passiert. Krebs gegen über auf einen Blick: „ Jetzt bin ich 76 und muss jeden Tag gegen die Schmerzen kämpfen - und gegen die Ärzte.“

Sein Leidensweg begann im Winterurlaub vor gut drei Jahren. „Ich war beim Skilanglauf auf die Schulter gefallen.“ Ein Sturz, wie er täglich zigmal passiert, eine Verletzung, wie sie sich jeder durch eine kleine Unachtsamkeit zuziehen kann. Doch für Gerhard Krebs war der Sportunfall der Beginn einer endlosen Odyssee.

Wieder zu Hause, suchte er einen Arzt auf. Dessen Diagnose: ein gebrochenes Schultergelenk. In einem Dorstener Krankenhaus setzte man Krebs eine Prothese ein. Ein Routine-Eingriff, anschließend begann die Reha. Die Schmerzen aber blieben. Krebs ging in die Schultersprechstunde der Klinik Bergmannsheil in Bochum. Dort versprach man ihm Linderung. Seine „Billig-Prothese“ müsse lediglich durch eine neue, angeblich bessere ersetzt werden. Schon wieder eine OP! Krebs Stimmte zu, sagt heute: „Es war der größte Fehler meines Lebens.“ Denn bei diesem Eingriff passierte eine schlimme Panne: Der Operateur „vergaß“ eine abgebrochene Bohrerspitze im Gelenk des Patienten. Auf dem Röntgenbild kann selbst ein medizinischer Laie den Pfusch erkennen (siehe rechts).

Die Folge war eine schwere, dauerhafte Entzündung. Statt sein Rentnerdasein zu genießen, sieht der Alltag von Gerhard Krebs nun so aus: Jeden Tag muss er zum Arzt, wo die eiternde Wunde geöffnet und Sekret abgesaugt wird. Krebs: „Ohne Medikamente geht Tagsüber gar nichts. Nachts werde ich mehrmals wach und kann erst wieder schlafen, wenn die Schmerzmittel wirken.“ Das Fatale an seiner Situation: Eine weitere OP zur Entfernung der Bohrerspitze ist wegen seines schwachen Herzens nicht möglich.
Die Verantwortlichen scheint das kaum zu kümmern. Sie versuchten Krebs tatsächlich weiszumachen, dass der Bohrer ohnehin im Körper bleiben müsse.

Da schaltete er den auf Patientenrecht spezialisierten Anwalt Stefan Hermann ein. Er fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 63.000 Euro für seinen Mandanten. Die Klinik bedauert auf Nachfrage von auf einen Blick, „dass es zum Abbruch der Bohrerspitze gekommen ist.“ Man könne nachvollziehen, dass die Situation belastend sei. Mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren hieß es, wolle man zu weitergehenden Detailfragen jedoch keine Aussagen machen.

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

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Patientenanwälte Schmerzensgeld Verdienstausfall immaterieller Vorbehalt Haushaltsführungsschaden Beerdigungskosten

Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
- Schmerzensgeld -

Rechtsanwältin Patientenanwältin Sabrina Diehl Schmerzensgeld nach Ärztepfusch Behandlungsfehler

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